Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

check24.net
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Geringer Streitwert bei unerlaubtem Zusenden von Werbe-E-Mails

Geringer Streitwert bei unerlaubtem Zusenden von Werbe-E-Mails

Beim wettbewerbsrechtlichen Vorgehen gegen das einmalige Zusenden einer unerwünschten Werbe-E-Mail kann in der Regel höchstens ein Streitwert von 4.000 Euro zugrunde gelegt werden. Nach diesem Wert berechnen sich die anfallenden Anwaltsgebühren und – bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung – die Höhe der entstehenden Gerichtskosten. Nur bei besonders schweren Verstößen, wie bei mehrmaligen Zusendungen, kann eine Erhöhung des Streitwertes auf bis zu 12.000 Euro gerechtfertigt sein.Beschluss des LG Lübeck vom 08.03.20065 O 315/05ZAP EN-Nr. 159/2007

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€