Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Geringe Raumhöhe bei Kauf- oder Warenhaus
Enthält der Mietvertrag über Gewerberäume zum Betrieb eines Kauf- oder Warenhauses keine Angaben zur Mindesthöhe der Verkaufsräume, so kann der Mieter eine Raumhöhe “mittlerer Art” verlangen. Diese beträgt in einem Kaufhaus eine lichte Höhe von mindestens 2,50 Meter. Eine Raumhöhe von nur 2,20 bis 2,30 Meter stellt einen erheblichen Mangel dar, der sich nicht nur auf das Verkaufspersonal, sondern auch auf die Kunden negativ auswirkt. In einem derartigen Fall ist der Mieter berechtigt, die vereinbarte Miete angemessen zu mindern.
Urteil des KG Berlin vom 26.04.1999
8 U 6560/96
MDR 1999, 1435
NJW 2000, 362