Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Naturreinheit und Pestizidbelastung kein Widerspruch
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs darf Marmelade auch dann die Etikettierung “naturrein” tragen, wenn sie geringe Mengen von Blei, Cadmium und Pestizidrückständen enthält. Dies begründeten die Luxemburger Richter damit, dass Gartenfrüchte heute zwangsläufig Umweltverschmutzungen und Pestiziden ausgesetzt sind und dies unter den herrschenden Umweltbedingungen unvermeidlich ist. Solange die Rückstände aber unterhalb der normierten Grenzwerte liegen, wird danach der Verbraucher durch die Angabe “naturrein” nicht in die Irre geführt.
Urteil des EuGH
Rs. C-465/98
NJW Heft 19/2000, Seite XLVI