Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

check24.net
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Gerichtsstandsvereinbarungen unwirksam

Gerichtsstandsvereinbarungen unwirksam

Im geschäftlichen Rechtsverkehr verwenden die Vertragsparteien in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) häufig Klauseln, wonach der Erfüllungs- (Zahlungs-)Ort der zuständige Gerichtsstand für eventuelle Rechtsstreitigkeiten sein soll.

Das Landgericht Karlsruhe erklärte nun eine derartige in den AGB eines Autozubehörherstellers verwendete Klausel wegen Verstoßes gegen § 9 AGB-Gesetz für unwirksam, obwohl der Vertragspartner Vollkaufmann ist.

Die Entscheidung ist nicht unumstritten (anders lautendes Urteil des OLG Düsseldorf vom 01.06.1995, 4 U 217/94 Zuschießklausel).

Hinweis: Im nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr sind derartige Gerichtsstandsvereinbarungen im AGB grundsätzlich unwirksam.

Beschluss des LG Karlsruhe vom 31.10.1995
12 O 492/95

NJW 1996, 1417

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€