Urteil
01.07.2008
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Gerichtsstandsvereinbarung in AGB
Bei einer Gerichtsstandsvereinbarung zwischen einer deutschen Bank und einem Unternehmen mit Sitz in österreich, die in den auf der Rückseite der Vertragsurkunde (Leasingvertrag) abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank enthalten ist, ist dem Erfordernis der Schriftlichkeit nach Art. 17 Abs. 1 EuGVü dann genügt, wenn der von den Parteien unterzeichnete Vertragstext ausdrücklich auf die AGB verweist.
Beschluss des BayObLG vom 11.04.2001, Az.: 4 Z AR 29/01