Gericht verbietet Flatrate-Party zum Schutz des Publikums vor akuter Gesundheitsgefahr
So genannte Flatrate-Parties, bei denen Betreiber von Gaststätten und Diskotheken Hochprozentiges zu einem Pauschalpreis oder zu äußerst geringen Preisen anbieten, sind in der Öffentlichkeit in Verruf gekommen, weil sich insbesondere Jugendliche zum Teil bis zur Bewusstlosigkeit betrunken haben. Viele Kommunen versuchen seitdem, die Gastronomie im Rahmen freiwilliger Verpflichtungserklärungen von der Veranstaltung derartiger „Events“ abzuhalten.
Wie eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover zeigt, haben Gemeinden durchaus die Möglichkeit, uneinsichtigen Gastwirten derartige Veranstaltungen zu verbieten. So untersagte die Stadt Hannover einem Diskothekenbetreiber die Veranstaltung eines „10 Cent Hammer Events“, bei dem ein Wodka-Mixgetränk für 10 Cent pro Glas angeboten wurde. Das Gericht hielt die Anordnung für rechtens. Nach dem Gaststättengesetz ist die zuständige Ordnungsbehörde berechtigt, Auflagen zum Schutz der Gäste gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit zu erteilen. Hier bestand insbesondere für das überwiegend jugendliche Publikum eine akute Gesundheitsgefahr durch übermäßigen Alkoholgenuss (so genanntes Komasaufen).
Beschluss des VG Hannover vom 11.07.2007
11 B 3480/07