Geländewagen weiterhin steuerprivilegiert
Gute Nachrichten für Fahrer von Geländewagen! Das Finanzgericht Baden-Württemberg behandelt so genannte SUV trotz der vom Gesetzgeber mit der Aufhebung von § 23 Abs. 6a StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) beabsichtigten Abschaffung des Steuerprivilegs weiterhin – wie bei Lkw – nach der günstigeren Besteuerung nach Gewicht statt für Pkw nach Hubraum und Schadstoffemission. Durch die Aufhebung von § 23 Abs. 6a StVZO, in dem der Begriff des Pkw definiert wurde, sei – so die Begründung – eine Gesetzeslücke entstanden. Diese müsse durch die einschlägigen EU-rechtlichen Bestimmungen geschlossen werden, wonach Geländewagen nicht als Pkw einzustufen sind.
Ob die Entscheidung auch vor den höheren Instanzen Bestand haben wird, bleibt abzuwarten.
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Urteil des FG Baden-Württemberg vom 14.03.2006
8 V 4/06
Pressemitteilung des FG Baden-Württemberg vom 04.05.2006