Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Geländewagen weiterhin steuerprivilegiert

Geländewagen weiterhin steuerprivilegiert

Gute Nachrichten für Fahrer von Geländewagen! Das Finanzgericht Baden-Württemberg behandelt so genannte SUV trotz der vom Gesetzgeber mit der Aufhebung von § 23 Abs. 6a StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) beabsichtigten Abschaffung des Steuerprivilegs weiterhin – wie bei Lkw – nach der günstigeren Besteuerung nach Gewicht statt für Pkw nach Hubraum und Schadstoffemission. Durch die Aufhebung von § 23 Abs. 6a StVZO, in dem der Begriff des Pkw definiert wurde, sei – so die Begründung – eine Gesetzeslücke entstanden. Diese müsse durch die einschlägigen EU-rechtlichen Bestimmungen geschlossen werden, wonach Geländewagen nicht als Pkw einzustufen sind.

Ob die Entscheidung auch vor den höheren Instanzen Bestand haben wird, bleibt abzuwarten.

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Urteil des FG Baden-Württemberg vom 14.03.2006

8 V 4/06

Pressemitteilung des FG Baden-Württemberg vom 04.05.2006

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