Neuwagenkauf: mangelhafter Geländewagen mangels übertreffender Qualität des Vorgängers
Der Käufer eines Neuwagens kann erwarten, dass das Fahrzeug den Entwicklungsstand von Konkurrenzfahrzeugen oder des Vorgängermodells erreicht. Entspricht der Wagen nicht dem allgemeinen Stand der Technik, liegt ein Sachmangel vor, der den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Einen solchen Fall nahm das Oberlandesgericht Karlsruhe bei einem Geländewagen an, bei dem der Käufer eine deutlich verzögerte Beschleunigung bei Geschwindigkeiten über 140 km/h und ein starkes Bocken und Vibrieren des Fahrzeugs bei Erreichen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beanstandete. Da weder vergleichbare Geländewagen der Konkurrenz noch das Vorgängermodell der Serie diese Probleme aufwiesen und sämtliche Nachbesserungsversuche des Händlers scheiterten, musste das Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgenommen werden.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 28.06.2007
9 U 239/06
Pressemitteilung des OLG Karlsruhe