Aus für Steuerbegünstigung von Geländewagen
Nunmehr hat auch der Bundesfinanzhof bestätigt, dass nach der gesetzlichen Neuregelung (Aufhebung von § 23 Abs. 6a StVZO) Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen nicht mehr generell der erheblich günstigeren Besteuerung als Lkw unterliegen. Sie sind vielmehr grundsätzlich als Pkw zu besteuern. Ausnahmen gelten nur dann, wenn sie nach Bauart und Einrichtung (z. B. Größe der Ladefläche und Verblechung der Seitenfenster) vorwiegend zur Beförderung von Lasten bestimmt sind.
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Urteil des BFH vom 21.08.2006
VII B 333/05
Pressemitteilung des BFH