Urteil
01.07.2008
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Gebrauchtwagenkauf: wegen Nässe nicht erkennbare Lackschäden
Weist ein Gebrauchtwagen deutliche Lackflecken auf, die wegen der Besichtigung bei Regen für den Käufer nicht erkennbar waren, aber bei trockenem Zustand ohne weiteres aufgefallen wären, ist der Verkäufer verpflichtet, ungefragt auf die Lackschäden hinzuweisen. Unterlässt er dies, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz (hier Gutachterkosten für die Schadensfeststellung) verlangen.
Urteil des OLG München vom 31.03.2006
18 U 1936/05
DAR 2006, 634