Urteil
01.07.2008
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Gebrauchtwagenkauf: Vertragsrücktritt bei technischen Veränderungen
Wird ein Gebrauchtwagen mit technischen Veränderungen verkauft, durch die die Fahrsicherheit beeinträchtigt wird (hier andere Reifen und Felgen, sowie Tieferlegung), hat der Käufer Anspruch auf Aushändigung der Originalunterlagen, aus denen sich die TÜV-Abnahme oder die Unbedenklichkeitder Änderung ergibt. Kommt der Verkäufer dieser Aufforderung nicht nach, ist der Käufer ohne weiteres berechtigt, den Kaufvertrag rückgängig zu machen.
Urteil des OLG Bamberg vom 02.03.2005
3 U 129/04
OLGR Bamberg 2005, 265