Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Gebrauchtwagenkauf: Vertragsrücktritt bei technischen Veränderungen

Gebrauchtwagenkauf: Vertragsrücktritt bei technischen Veränderungen

Wird ein Gebrauchtwagen mit technischen Veränderungen verkauft, durch die die Fahrsicherheit beeinträchtigt wird (hier andere Reifen und Felgen, sowie Tieferlegung), hat der Käufer Anspruch auf Aushändigung der Originalunterlagen, aus denen sich die TÜV-Abnahme oder die Unbedenklichkeitder Änderung ergibt. Kommt der Verkäufer dieser Aufforderung nicht nach, ist der Käufer ohne weiteres berechtigt, den Kaufvertrag rückgängig zu machen.

Urteil des OLG Bamberg vom 02.03.2005

3 U 129/04

OLGR Bamberg 2005, 265

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€