Urteil
01.07.2008
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Gebrauchtwagenkauf: vertragliche Einschränkung einer mündlichen Zusicherung
Fragt der Käufer eines Gebrauchtwagens den Verkäufer ausdrücklich nach der Richtigkeit der Kilometerleistung des Fahrzeuges und wird diese vom Verkäufer bestätigt, so ist die dann in dem schriftlichen Kaufvertrag verwendete Klausel “soweit bekannt”, durch die die Angaben zur Fahrleistung eingeschränkt werden, unwirksam.
Urteil des OLG Köln vom 23.12.1999,18 U 122/99,DAR 2000, 164