Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Gebrauchtwagenkauf: kein Unfallwagen bei mehreren Bagatellschäden

Gebrauchtwagenkauf: kein Unfallwagen bei mehreren Bagatellschäden

Wurde in einem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen vereinbart, dass das Fahrzeug keine Unfallschäden aufweist, bedeutet dies nach Ansicht der Gerichte, dass das Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der als erheblich anzusehen ist. Bei sogenannten Bagatellschäden besteht hingegen keine Hinweispflicht des Verkäufers.

Ein Gebrauchtfahrzeug ist auch nicht schon deshalb als Unfallfahrzeug anzusehen, weil es mehrere reparierte Blech- oder Einfachschäden (beim Parken entstandene Kratzer, Schrammen, Streifschäden und geringfügige Blechschäden) aufweist, die jeweils als geringfügig und damit als Bagatellschäden einzustufen sind.

Urteil des OLG Karlsruhe vom 29.08.2007
7 U 111/07
OLGR Karlsruhe 2007, 1011

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€