Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Führerschein aus einem anderem EU- Land
Nach einer Entscheidung des Landgerichtes Neuruppin darf jemand, der einen Führerschein aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat besitzt, seit dem 01.07.1996 nicht mehr wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt werden . Er ist seit diesem Zeitpunkt nicht mehr dazu verpflichtet, seinen Führerschein in einen deutschen Führerschein umzutauschen. Das gilt auch dann, wenn er sich bereits zwölf Monate vor diesem Stichtag in Deutschland aufgehalten hatte und nach der alten Rechtslage eigentlich zum Umtausch verpflichtet gewesen wäre.
Landgericht Neuruppin (v. 07.05.1997) – Az.: 14 Qs 25 Js 2282/96 (74/97)