Urteil
01.07.2008
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Haschischkonsum und Führerschein
Die Verwaltungsbehörde kann das Beibringen eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) verlangen, wenn Anlaß zur der Annahme besteht, daß der Inhaber einer Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet oder nur bedingt geeignet ist.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts München rechtfertigt selbst eine zugestandene oder nachgewiesene Regel- oder Gewohnheitsmäßigkeit des Haschischkonsums für sich alleine keine berechtigten Zweifel an der Kraftfahreignung. In derartigen Fällen ist eine Gutachtenanforderung unverhältnismäßig und damit rechtswidrig.
VGH München vom 12.05.1997; Az.: 11 B 96/2359