Haschischkonsum und Führerschein
Die Verwaltungsbehörde kann das Beibringen eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) verlangen, wenn Anlaß zur der Annahme besteht, daß der Inhaber einer Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet oder nur bedingt geeignet ist.
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Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts München rechtfertigt selbst eine zugestandene oder nachgewiesene Regel- oder Gewohnheitsmäßigkeit des Haschischkonsums für sich alleine keine berechtigten Zweifel an der Kraftfahreignung. In derartigen Fällen ist eine Gutachtenanforderung unverhältnismäßig und damit rechtswidrig.
VGH München vom 12.05.1997; Az.: 11 B 96/2359