Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Haschischkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr

Haschischkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr

Die zuständige Verkehrspolizeibehörde forderte einen jungen Mann auf, ein medizinisch-physiologisches Gutachten über seine Eignung, im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen, vorzulegen. Anderenfalls wurde ihm die Entziehung der Fahrerlaubnis angedroht.

Anlaß für diese Anordnung war ein gelegentlicher Haschischkonsum des Betroffenen, der dies auch zugab. Er legte erfolglos Widerspruch gegen den Bescheid ein, sodaß das Verwaltungsgericht den Fall zu entscheiden hatte.

Die Verwaltungsrichter vertraten, gestützt auf mehrere Gutachten, die Auffassung, daß bei gelegentlichen Haschischkonsum kein Anlaß bestehe, an der Fahrtauglichkeit zu zweifeln. Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, daß – wie früher fälschlich angenommen – beim Konsum von Kanabis keine Gefahr von unkontrollierten Wiederaufleben von Rauscherlebnissen (sogenannter Flashback oder Echorausch) bestehe.

Die Weigerung des jungen Mannes, den Anordnungen der Verkehrbehörde folge zu leisten, war daher rechtmäßig. Er darf seinen Führerschein behalten.

Beschluß des VG Sigmaringen vom 03.05.1994
3 K 655/94

DAR 1995, 213

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