Fondsanleger sollte Verkaufsprospekt genau lesen
Geht aus dem Verkaufsprospekt eines Filmfonds deutlich hervor, dass es sich um eine Beteiligung in einer schwer kalkulierbaren und risikobehafteten Branche handelt, die nur für vermögende Anleger als so genannte Beimischung empfohlen wird, und wird ausdrücklich auf das Risiko eines Totalverlustes hingewiesen, stehen dem risikofreudigen Anleger keine Schadensersatzansprüche zu, wenn er tatsächlich seine gesamte Einlage verliert.
Das Landgericht München weist darauf hin, dass der Anleger gehalten ist, einen Verkaufsprospekt aufmerksam zu lesen. Er trägt das alleinige Verlustrisiko, wenn er dies unterlässt oder sich trotz Kenntnis des Verlustrisikos auf die spekulative Einlage einlässt.
Urteil des LG München I vom 31.10.2005
32 O 12973/05
Pressemitteilung des LG München