Folgenreiche Veränderung eines geduldeten Schwarzbaus
Wer Eigentümer eines (von der Baubehörde geduldeten) Schwarzbaus ist, sollte möglichst keine auffälligen Veränderungen vornehmen. Ansonsten droht im Extremfall ein Totalverlust. Dies musste der Eigentümer eines schwarz errichteten Wochenendhauses, bei dem die zuständige Behörde über40 Jahre lang ein Auge zugedrückt hatte, erfahren, als er das Häuschen mit Freisitz sowie Glas- und Kunststoffelementen versah. Der Umbau rief die Ordnungsbehörde auf den Plan, die schließlich den Komplettabriss verfügte.
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Abrissverfügung, da durch die umfassenden Umbaumaßnahmen praktisch ein „neuer“ Schwarzbau entstanden war. Der Eigentümer konnte sich daher nicht mehr auf den bisher geltenden Vertrauensschutz berufen.
Urteil des OVG Koblenz vom 20.04.2006
8 A 10119 / 06
NJOZ 2006, 1882