Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Finanzierte Kapitalanlage: Bank kann Darlehen nicht zurückfordern
Hat ein Anleger auf Vermittlung eines Anlageberaters bei einer Bank ein Darlehen aufgenommen, um das Geld in einen geschlossenen Immobilienfonds zu investieren, muss sich die Bank Beratungsfehler des Vermittlers zurechnen lassen. Für den Anleger entsteht bei Auftreten nur eines Vermittlers der Eindruck, dass Fondsgesellschaft und Bank zusammenarbeiten. Geht das Geld durch die windige Kapitalanlage verloren, kann die Bank die Rückzahlung des Kredits nicht verlangen.
Urteil des LG Chemnitz vom 09.03.2005
1 O 3502/04
Pressemitteilung des LG Chemnitz