Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Falsche Kilometerangabe bei Gebrauchtwagenkauf

Falsche Kilometerangabe bei Gebrauchtwagenkauf

Ein Privatmann verkaufte seinen BMW ‘unter Ausschluß jeglicher Haftung’ für 16.500 DM. In dem schriftlichen Kaufvertrag wurde unter ‘Kilometerstand’ die Zahl 123.000 eingetragen. In Wirklichkeit hatte der Gebrauchtwagen bereits eine Laufleistung von über 230.000 Kilometern hinter sich.

Der Käufer, ebenfalls ein Privatmann, verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises. Das Oberlandesgericht Nürnberg wies die Klage ab. In dem Eintragen des Kilometerstandes in das Vertragsformular sah das Gericht keine Zusicherung, daß der Pkw tatsächlich nur eine Gesamtlaufleistung von 123.000 Kilometern hatte. Bei einem Privatverkauf kann die Bezeichnung ‘Kilometerstand’ durchaus als ‘Tacho-Stand’ gemeint sein. Nach dem umfassenden Gewährleistungsausschluß kam es dem Verkäufer vielmehr darauf an, jegliche Haftung hinsichtlich der Fahrzeugmängel und -eigenschaften auszuschließen.

Da dem Verkäufer der tatsächliche Kilometerstand unbekannt war, war ihm kein arglistiges Verhalten vorzuwerfen. Der Käufer konnte den BMW nicht zurückgeben.

OLG Nürnberg vom 03.03.1997; Az.: 7 U 2329/96

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