Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Falsche Barockmöbel
Erweckt ein Verkäufer durch Inserate und anlässlich der Vertragsverhandlungen beim Käufer den Eindruck, er biete echte Barockmöbel zum Verkauf an, kann er den von ihm bewusst gesetzten Anschein nicht allein dadurch entkräften, dass er im Kaufvertrag mit dem Kunden einschränkend den Begriff Barockstil verwendet.
Handelt es sich bei den angebotenen Möbeln tatsächlich nur um Nachbildungen aus neuerer Zeit, so liegt ein Sachmangel vor, der den Käufer zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder zur Minderung berechtigt.
Urteil des OLG Zweibrücken vom 10.06.1998
1 U 97/97
MDR 1999, 217