Urteil
01.07.2008
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Falsch ausgefüllter Mahnbescheid
In einem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides muss der Anspruchsgrund konkret bezeichnet werden. Nach Auffassung des Landgerichts Mannheim reichen Angaben wie ‘Schadensersatz aus Mietvertrag’ und ‘Miete’ nicht zur hinreichenden Individualisierung der Gläubigerrechte aus.
Hinweis: Ein Mahnbescheid, der derartige inhaltliche Mängel aufweist, wird dem Anspruchsgegner nicht zugestellt. Dadurch läuft der Antragsteller Gefahr, dass die mit dem Mahnbescheidsantrag oftmals beabsichtigte Unterbrechung der Verjährungsfrist nicht eintritt.
Urteil des LG Mannheim vom 14.04.1999
4 S 155/98
WuM 1999, 460
ZAP EN-Nr. 724/99