Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Fahrtkosten beim Hausbau
Viele Bauherren erbringen beim Bau Ihres Hauses erhebliche Eigenleistungen. Allerdings kann der Wert der Arbeitsleistung steuerlich nicht als Herstellungskosten abgesetzt werden.
Die Kosten für die Fahrten mit dem eigenen PKW zur Baustelle können jedoch steuermindernd berücksichtigt werden. Dies gilt nach einem Urteil des BFH für die nachweislich tatsächlich entstandenen Kosten. Eine Pauschale wie etwa bei den Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz gibt es hier nicht.
Urteil des BFH
XI R 73/91
Wirtschaftswoche Heft 43/95, Seite 196