Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Fahrtenbuch: Verschärfung für Ärzte
Nach einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt müssen ärzte ab 1998 bei allen Fahrten auch die Namen der zu Hause besuchten Patienten angeben. Der Fahrtenbucheintrag ‘Patientenbesuch’ reicht dann nicht mehr für die Anerkennung als Dienstfahrt aus.
Verfügung der OFD Frankfurt am Main vom 06.08.1997; S 2145-A-15-St. II 20