Urteil
01.07.2008
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Erstattung von Mahnanwalts- und Verkehrsanwaltskosten
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigt seine Rechtsprechung, dass Mahnanwaltskosten grundsätzlich nur zu erstatten sind, wenn der Kläger mit einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid nicht zu rechnen brauchte.
Beschluss des OLG Hamm vom 16.02.1999
23 W 535/98
OLG Report Hamm 2000, 49