Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Elektronische Umsatzsteuervoranmeldung
Seit 1.1.2005 besteht für Gewerbetreibende die Verpflichtung, Umsatzsteuervoranmeldungen via Internet an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Auf zahlreiche Beschwerden von Steuerpflichtigen, die sich weigern, nur wegen der elektronischen Übermittlung einen Computer und/oder Internetanschluss anzuschaffen, haben mehrere Oberfinanzdirektionen die Verpflichtung zur elektronischen Steueranmeldung wieder außer Vollzug gesetzt. Die Umsatzsteuervoranmeldungen können daher zumindest vorläufig wieder in Papierform eingereicht werden.