Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Kein Verlass auf elektronische Terminplaner

Kein Verlass auf elektronische Terminplaner

Das Oberlandesgericht Saarbrücken ließ die Entschuldigung eines als Zeugen geladenen Geschäftsmannes für sein Nichterscheinen in der Gerichtsverhandlung nicht gelten, wonach er den Termin zwar in seinen elektronischen Terminplaner eingetragen, das Gerät aber kein akustisches Erinnerungssignal ausgegeben oder er dieses überhört hatte.

Bei Gerichtsangelegenheiten sollte daher die elektronische Terminplanung zusätzlich durch eine herkömmliche Notiz unterstützt werden. Ansonsten droht dem säumigen Zeugen ein Bußgeld und die Kostentragung für den ausgefallenen Termin.

Beschluss des OLG Saarbrücken vom 24.08.2005

5 W 243/05

NJW Heft 45/2005, Seite X

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€