Urteil
01.07.2008
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Kein Verlass auf elektronische Terminplaner
Das Oberlandesgericht Saarbrücken ließ die Entschuldigung eines als Zeugen geladenen Geschäftsmannes für sein Nichterscheinen in der Gerichtsverhandlung nicht gelten, wonach er den Termin zwar in seinen elektronischen Terminplaner eingetragen, das Gerät aber kein akustisches Erinnerungssignal ausgegeben oder er dieses überhört hatte.
Bei Gerichtsangelegenheiten sollte daher die elektronische Terminplanung zusätzlich durch eine herkömmliche Notiz unterstützt werden. Ansonsten droht dem säumigen Zeugen ein Bußgeld und die Kostentragung für den ausgefallenen Termin.
Beschluss des OLG Saarbrücken vom 24.08.2005
5 W 243/05
NJW Heft 45/2005, Seite X