Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Einzelhändler haftet nicht für Schaden durch explodierende Limonadenflasche
Wird ein Kunde durch eine in den Verkaufsräumen explodierende Limonadenflasche verletzt, kann der Ladenbesitzer dafür nicht haftbar gemacht werden. Im Produkthaftungsgesetz hat der Gesetzgeber dem Hersteller das Risiko für derartige Unfälle auferlegt.Urteil des BGH vom 31.10.2006
VI ZR 223/05
Pressemitteilung des BGH