Urteil
01.07.2008
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Einwilligung in Ausstrahlung von Fernsehaufnahmen
Wer erkennt, dass er von einem Kamerateam des Fernsehens gefilmt wird und dabei ohne Unwillen zu zeigen, an ihn gerichtete Fragen beantwortet, willigt damit grundsätzlich auch in eine spätere Ausstrahlung der ihn zeigenden Fernsehaufzeichnung ein, soweit die Verbreitung nicht in einemRahmen erfolgt, der in einem krassen Missverhältnis zu der Bedeutung steht, die der Betroffene selbst in erkennbarer Weise der Thematik für die Fernsehaufnahme beigemessen hat.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 26.05.2006
14 U 27/05
OLGR Karlsruhe 2006, 598