Urteil
01.07.2008
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Eintragung und Löschung einer Prokura gebührenfrei
Die Eintragung und Löschung einer Prokura im Handelsregister ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln gebührenfrei vorzunehmen. Dies ergibt sich aus der Anwendung der einschlägigen EU-Richtlinie und den Grundsätzen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Erhebung von Gebühren für die Eintragung einer Gesellschaft.
Beschluss des OLG Köln vom 06.12.1999
2 Wx 26/99
NJW Heft 11/2000, Seite XIII