Urteil
01.07.2008
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Einschränkung der Rechte des Käufers durch allgemeine Geschäftsbedingungen
Bei dem Verkauf eines Neuwagens können die Rechte des Kunden bei Vorliegen eines Mangels am Fahrzeug durch allgemeine Geschäftsbedingungen auf ein Nachbesserungsrecht eingeschränkt werden.
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln ist ein Fahrzeug beim Verkauf kein Neuwagen, wenn es vor dem Verkauf nicht unerhebliche Beschädigungen erleidet, die nicht gänzlich behoben worden sind. Infolgedessen stehen dem Käufer bei einem Mangel über ein Nachbesserungsrecht hinaus seine normalen Rechte zu, z.B. auf Rückforderung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Wagens.
Oberlandesgericht Köln (v. 07.02.1997); AZ: 19 U 133/96