Urteil
01.07.2008
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Einkaufsgutschein von Apotheker unzulässig
Ein Apotheker, der dem Käufer eines preisgebundenen Arzneimittels einen Einkaufsgutschein über drei Euro ausstellt, der beim Erwerb eines freien Apothekenartikels angerechnet wird, verstößt gegen die Preisbindungsbestimmungen der Arzneimittelpreisverordnung, mit der die Apothekenabgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel festgelegt sind. Eine solche Zugabe ist demzufolge wettbewerbswidrig.
Beschluss des OLG Köln vom 20.09.2005
6 W 112/05
Pressemitteilung des OLG Köln