Dubiose Adressbuchverlage
Immer wieder versuchen dubiose Adressbuchverlage durch übersendung von Eintragungsangeboten die Empfänger zu Zahlungen zu veranlassen. Die Eintragungsangebote sind als Rechnungen mit überweisungsvordruck gestaltet, die meist entsprechenden Rechnungen der Telekom nachempfunden sind. Die Angestellte einer Arztpraxis fiel auf den Schwindel herein und überwies zwei ‘Rechnungen’ von jeweils knapp 400 DM.
Das Amtsgericht Kiel hatte über den Rückforderungsantrag des Arztes zu entscheiden und befand, dass durch die überweisungen kein Vertrag zustande gekommen war.
Aufgrund der Gestaltung des Insertionsangebotes erschien es dem Richter als glaubhaft, dass die Arzthelferin die Zahlung leistete, ohne sich darüber im klaren zu sein, dass die Zahlung die Annahme eines Vertragsangebotes bedeuten sollte. Der Adressbuchverlag wurde zur Rückzahlung der überweisungen verurteilt.
Hinweis: Prüfen Sie derartige Angebote genauestens bevor Sie vorschnell eine überweisung tätigen. Oftmals haben die Anbieter ihren Firmensitz im Ausland. Dann ist das Geld meist unwiederbringlich verloren.
Urteil des AG Kiel vom 20.12.1996
107 C 504/96
NJW 1997, 948