Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

check24.net
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

“Die besten … Programme” unzulässig

“Die besten … Programme” unzulässig

Der Titel einer Shareware-CD-ROM “Die besten aktuellen deutschen Shareware-Programme” stellt die unzulässige Behauptung einer Spitzenstellung dar. Die angesprochenen Kundenkreise erwarten, daß bei einem derartigen Titel die ausgewählten Programme auf der CD-ROM die qualitativ “besten” in Bezug auf Anwendungsvielfalt, Benutzerfreundlichkeit, Markterfolg und Aktualität sind. Trifft das entgegen diesen Vorstellungen nicht zu, stellt die Irreführung einen Wettbewerbsverstoß dar, der relevant und auch geeignet ist, den Wettbewerb auf dem Markt wesentlich zu beeinträchtigen.Urteil des OLG Hamburg vom 08.01.19983 U 56/96OLG Report Hamm 1998, 268NJW-CoR 1998, 366

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€