“Die besten … Programme” unzulässig
Der Titel einer Shareware-CD-ROM “Die besten aktuellen deutschen Shareware-Programme” stellt die unzulässige Behauptung einer Spitzenstellung dar. Die angesprochenen Kundenkreise erwarten, daß bei einem derartigen Titel die ausgewählten Programme auf der CD-ROM die qualitativ “besten” in Bezug auf Anwendungsvielfalt, Benutzerfreundlichkeit, Markterfolg und Aktualität sind. Trifft das entgegen diesen Vorstellungen nicht zu, stellt die Irreführung einen Wettbewerbsverstoß dar, der relevant und auch geeignet ist, den Wettbewerb auf dem Markt wesentlich zu beeinträchtigen.Urteil des OLG Hamburg vom 08.01.19983 U 56/96OLG Report Hamm 1998, 268NJW-CoR 1998, 366