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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Der falsche Akademiker

Der falsche Akademiker

Der Mißbrauch von Titeln ist strafbar. Dies hielt einen 42-jährigen Nürnberger nicht davon ab, sich über dubiose Institutionen gleich mit zwei Auszeichnungen einzudecken. In österreich beschaffte er sich eine Diplompädagogenurkunde. In der Schweiz brachte er es – gegen entsprechende Bezahlung – sogar zum Doktor der Philosophie.

In Nachbarschaft und Bekanntenkreis erfreute sich der \’hochdekorierte\’ Mann seitdem größten Ansehens.

Doch damit war er nicht zufrieden. Der Schwindel flog dadurch auf, daß er darauf bestand, seine Titel im Personalausweis eintragen zu lassen. Als der Beamte dies ablehnte, beschwerte sich der dreiste \’Titelträger\’ auch noch beim Kultusministerium.Dort wollte man der Beschwerde nicht abhelfen. Im Gegenteil: Der Sachbearbeiter leitete den Vorgang an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter.

Ende der tragikkomischen Geschichte: Der falsche Akademiker muß wegen strafbaren Titelmißbrauchs 2.500 DM Geldstrafe zahlen.

Nürnberger Nachrichten vom 03.10.1995

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