“Carpartner” verboten
Eine Reihe namhafter Haftpflichtversicherungen gründete ein Gemeinschaftsunternehmen namens ‘Carpartner’, mit dem Kostenaufwendungen für Mietwagen bei der Regulierung von Verkehrsunfällen gesenkt werden sollten. Sinn war es, für alle Kfz-Versicherer Referenzpreise als Grundlage für die Berechnung der Ersatzleistungen für unfallbedingt angemietete Ersatzfahrzeuge festzulegen.
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Der Bundesgerichtshof verbot das Unternehmen wegen Verstoßes gegen das Kartellrecht. In der Begründung hieß es, daß der durchaus billigenswerte Zweck, das Preisgefüge auf dem Markt für gewerbliche Autovermietung zu senken, ohne Behinderung von Wettbewerbern nicht erreicht werden könnte.
Beschluß des BGH vom 13.01.1998
KVR 40/96
RdW Heft 5/98, Seite IV