Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Bürgschaft für geschäftliche Forderung nicht wegen Haustürsituation widerrufbar

Bürgschaft für geschäftliche Forderung nicht wegen Haustürsituation widerrufbar

Rechtsgeschäfte, die in der Privatwohnung oder am Arbeitsplatz mit einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB abgeschlossen werden, können gem. § 312 BGB (früher Haustürwiderrufsgesetz) binnen zwei Wochen widerrufen werden (ohne Belehrung einen Monat nach Erbringen der Leistung).Die Verbraucherschutzregelung ist nach der ständigen Rechtsprechung auf Bürgschaftsverträge allerdings nur dann anwendbar, wenn sowohl der Bürge als auch der Hauptschuldner Verbraucher im Sinne des Gesetzes sind und sowohl der Bürgschaftsvertrag als auch der Hauptschuldvertrag in einer Haustürsituation zustande gekommen sind. Dient die von einem Verbraucher übernommene Bürgschaft zur Absicherung der Forderung gegenüber einem Unternehmer, kann sich der bürgende Verbraucher daher nicht auf sein Widerrufsrecht berufen, wenn der Vertragsschluss in seiner Wohnung erfolgt ist.

Urteil des OLG Frankfurt vom 23.05.2006

9 U 45/05

OLGR Frankfurt 2006, 897

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€