BGH zum Gewährleistungsausschluss bei sanierten Altbauten
Die Parteien eines notariellen Kaufvertrags über den Erwerb eines sanierten Altbaus oder einer Altbauwohnung können den Ausschluss der verschuldensunabhängigen Sachmängelgewährleistung für Mängel der von der Modernisierung des erworbenen Objekts unberührt gebliebenen Altbausubstanz wirksam vereinbaren. Eine notarielle Belehrung über Umfang und Bedeutung des Gewährleistungsausschlusses ist in einem derartigen Fall nicht angezeigt.
Anmerkung: Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs überrascht insofern, dass hinsichtlich des Gewährleistungsausschlusses sanierte und nicht sanierte Altbauten weitgehend gleichgestellt werden, da Verkäufer, die vor dem Verkauf eine umfassende Sanierung vornehmen lassen, doch einen weitaus besseren Einblick in die Qualität der Bausubstanz haben.
Urteil des BGH vom 06.10.2005
VII ZR 117/04
BGHR 2006, 154