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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

BGH stärkt Verbraucherrechte beim Erwerb von “Schrottimmobilien”

BGH stärkt Verbraucherrechte beim Erwerb von “Schrottimmobilien”

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Käufern bankfinanzierter „Schrottimmobilien“ gestärkt. Kapitalanlegern steht gegenüber der darlehensgebenden Bank (hier Badenia-Bausparkasse) dann ein Anspruch auf Schadensersatz zu, wenn sie vom Anlagevermittler über die Risiken und Chancen der Kapitalanlage arglistig getäuscht wurden und die Bank sich dieses Verhalten zurechnen lassen muss.

Die Bundesrichter nehmen eine Zurechenbarkeit jedenfalls dann an, sofern das Geldinstitut in institutioneller Weise mit den Anlagevermittlern zusammengearbeitet hat. Steht eine solche Zusammenarbeit fest, ist von einer Kenntnis der Bank über die arglistige Täuschung auszugehen. Das Kreditinstitut muss dann den entsprechenden Gegenbeweis führen. Zugleich wiesen die Karlsruher Richter jedoch darauf hin, dass es für die Annahme eines betrügerischen Zusammenwirkens zwischen Vermittler und Bank nicht ausreicht, dass diese den Beitritt zum Mietpool zur Voraussetzung für die Auszahlung des Darlehens gemacht hat.

Urteil des BGH vom 20.03.2007

XI ZR 414/04

Pressemitteilung des BGH

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