BGH: Erneute Rüge für Banken
Erneut mussten Banken und Sparkassen vor dem Bundesgerichtshof eine empfindliche Schlappe einstecken: Die Karlsruher Richter beanstandeten die jahrelange Praxis der Geldinstitute, ihre Kunden bei – mangels Deckung – nicht ausgeführten überweisungen, Daueraufträgen oder Scheckeinreichungen mit Gebühren bis zu 10 DM zu belasten.
Bei der Nichtausführung der Aufträge handeln – so die Richter in der Begründung – die Banken ausschliesslich im eigenen Interesse. Sie seien nicht gehindert, die Kontobelastung trotz der überziehung vorzunehmen.
Urteil des BGH vom 21.10.1997 XI ZR 5/97
Hinweis: Bankkunden, die von derartigen Belastungen betroffen sind, haben die Möglichkeit sich zu Unrecht erhobene Gebühren auch für länger zurückliegende Vorgänge erstatten zu lassen. Auf die Geldinstitute könnte daher eine Lawine von Rückforderungsansprüchen zukommen
FAZ vom 22.10.1997