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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

BGH billigt aggressive Abonnentenwerbung

BGH billigt aggressive Abonnentenwerbung

Um neue Abonnenten für die Zeitschrift „stern“ zu akquirieren, startete das Verlagshaus Gruner + Jahr unter dem Slogan „13 x stern testen, über 40 Prozent sparen“ eine Werbeaktion. Ein Probeabonnement für dreizehn Hefte sollte 19 Euro kosten und damit rund 1,46 Euro pro Heft. Außerdem stellte der Verlag neuen Abonnenten jeweils eine attraktive Zugabe, wie zum Beispiel eine Armbanduhr, in Aussicht. Die Zeitschrift „stern“ wird im Einzelverkauf zu einem Preis von 2,50 Euro, im Abonnement zum Preis von 2,30 Euro pro Heft verkauft. Ein Zeitschriftenhändler und dessen Verband klagte gegen diese Verkaufsaktion. Sie waren der Meinung, die Werbeaktion verstoße gegen die Wettbewerbsregeln des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger. Danach sind vergünstigte Probeabonnements zulässig, wenn sie zeitlich auf maximal drei Monate begrenzt sind, nicht mehr als 35 Prozent unter dem Gesamtpreis der Einzelhefte liegen und sich Werbegeschenke in einem angemessenen Rahmen halten.

Die Unterlassungsklage hatte keinen Erfolg. Trotz der Bindung an die Einzelverkaufspreise kann es Zeitschriftenverlegern nicht verwehrt werden, die Vertriebsschiene der Abonnements gegenüber dem Einzelverkauf zu fördern. Für Zeitungsverlage ist der Abonnentenvertrieb seit jeher ein äußerst wichtiger wirtschaftlicher Zweig, der aus kaufmännischer Sicht dem Einzelverkauf eindeutig vorzuziehen ist. Dies ist auch dem Einzelhandel bekannt. Die Kläger konnten sich auch nicht auf eine Verletzung der Wettbewerbsregeln des Zeitschriftenverlegerverbandes berufen, da diese Regeln lediglich Empfehlungen darstellen.

Urteil des BGH vom 07.02.2006

KZR 33/04

Pressemitteilung des BGH

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