Beschränkung der Gewährleistungsansprüche beim Gebrauchtwagenkauf
Nach einhelliger Rechtsprechung können Gewährleistungsansprüche auch in sogenannten Formularverträgen wirksam ausgeschlossen werden. Damit steht bei Mängeln dem Käufer weder ein Recht auf Minderung des Kaufpreises noch auf Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) zu.
Wird dem Käufer im Kaufvertrag eine beschränkte Reparaturkostengarantie eingeräumt und sind die Gewährleistungsansprüche im übrigen ausgeschlossen, so hat der Käufer auch dann keinen Anspruch auf Wandelung des Kaufvertrages, wenn Reparaturversuche des Verkäufers zur Beseitigung eines Mangels fehlschlagen. Das Recht auf Wandelung oder Minderung lebt dann nicht wieder auf.
OLG Braunschweig vom 01.10.1998; Az.: 2 U 63/98