Bennetton: Kein Schadensersatz wegen Schockwerbung
Die umstrittene Schockwerbung des italienischen Textilkonzerns sorgte in der öffentlichkeit für jede Menge Wirbel und bei den Filialisten (angeblich) für dramatische Umsatzeinbrüche.
Der ehemalige Betreiber eines Benetton-Ladens hatte deshalb von Benetton gelieferte Ware im Wert von 921.000 DM nicht bezahlt und statt dessen Schadensersatz von dem Modekonzern verlangt. Er unterlag jedoch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt.
Die Richter befanden, dass der Hersteller zwar keine Werbung betreiben dürfe, die den Händlern Nachteile bringt. Es besteht jedoch nicht allein deshalb ein Schadensersatzanspruch, weil Benetton Schockwerbung betrieben habe, die sogar vom Bundesgerichtshof als sittenwidrig eingeordnet wurde. Es ziele -so die Richter weiter- auch schockierende und sittenwidrige Werbung auf Verkaufsförderung ab. Im übrigen hatten Umfragen eine durchaus positive Kundenresonanz erwarten lassen.
Urteil des OLG Frankfurt am Main
25 U 100/95
NJW Heft 17/96, Seite XXXIX