Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Preisnachlass für einen Tag

Preisnachlass für einen Tag

Bewirbt ein Elektronikdiscounter in einer Anzeige in Tageszeitungen einen Rabatt von 19 Prozent für Kameras, beschränkt auf einen bestimmten Tag, muss zur Vermeidung einer wettbewerbsrechtlichen Irreführung nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass der Rabatt nur auf Kameras gewährt wird, die am Tag der Aktion auch tatsächlich im Ladengeschäft vorrätig sind.

Urteil des OLG Karlsruhe vom 09.05.2007
6 U 52/07
Pressemitteilung des OLG Karlsruhe

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