Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Bau- und Reparaturkosten wegen unterschiedlicher Absetzungszeiten trennen
Beabsichtigt ein Vermieter im Dachgeschoss seines Hauses eine neue Wohnung auszubauen und dabei auch gleich das Dach instand zu setzen, sollte er sich für Ausbau und Reparatur separate Rechnungen ausstellen lassen. Anderenfalls sind Reparatur- und Baukosten zu schätzen.
Die Unterscheidung ist wegen der unterschiedlichen Absetzungszeiten wichtig. Diese betragen für Baukosten 50 Jahre; Reparaturkosten sind sofort in voller Höhe absetzbar.
Urteil des BFH 9 R 34/94
Impulse Heft 1/97, 112