Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Bau- und Reparaturkosten wegen unterschiedlicher Absetzungszeiten trennen

Bau- und Reparaturkosten wegen unterschiedlicher Absetzungszeiten trennen

Beabsichtigt ein Vermieter im Dachgeschoss seines Hauses eine neue Wohnung auszubauen und dabei auch gleich das Dach instand zu setzen, sollte er sich für Ausbau und Reparatur separate Rechnungen ausstellen lassen. Anderenfalls sind Reparatur- und Baukosten zu schätzen.

Die Unterscheidung ist wegen der unterschiedlichen Absetzungszeiten wichtig. Diese betragen für Baukosten 50 Jahre; Reparaturkosten sind sofort in voller Höhe absetzbar.

Urteil des BFH 9 R 34/94

Impulse Heft 1/97, 112

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