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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Ausnahmsweise Absetzbarkeit ausländischen Schulgelds

Ausnahmsweise Absetzbarkeit ausländischen Schulgelds

Der Bundesfinanzhof weicht erstmals von seinem Grundsatz ab, dass Eltern das für ihre Kinder gezahlte Schulgeld für eine ausländische Schule nicht gemäß § 10 Abs.1 Nr. 9 EStG als Sonderausgabe abziehen können. Handelt es sich um eine von der Kultusministerkonferenz anerkannte ausländische Schule, kann das Schulgeld steuermindernd geltend gemacht werden. In einem derartigen Fall ist – so die Begründung – eine steuerliche Bevorzugung reicher Eltern nicht zu befürchten.

Urteil des BFH vom 14.12.2004

XI R 32/03

Pressemitteilung des BFH

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