Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Auskunft über Einkommenshöhe bei neu geschaffener Führungsabteilung
Eine Aktiengesellschaft kann – so das Oberlandesgericht Frankfurt – verpflichtet sein, einem Aktionär in der Hauptversammlung Auskunft über die Gesamtvergütung der Mitglieder eines Gremiums zu erteilen, das innerhalb einer Umstrukturierung der Führungsebene neu geschaffen wurde und dem eine herausragende, exponierte Stellung zukommt.
Allerdings darf der Vorstand eine Auskunft über die Höhe der Vergütung einzelner Mitglieder dieses Gremiums, die nicht dem Vorstand angehören, zur Vermeidung des Nachteils der Abwerbung solcher Mitarbeiter verweigern.
Beschluss des OLG Frankfurt vom 30.01.2006
20 W 52/05
ZIP 2006, 614