Urteil
01.07.2008
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Aufwendungen des Arbeitgebers für mehrtägige Betriebsveranstaltungen
Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, wonach Aufwendungen des Arbeitgebers für mehrtägige Betriebsveranstaltungen stets zu einer Steuerpflicht als Arbeitslohn führen. Dies wird damit begründet, dass mehrtägige Betriebsveranstaltungen mittlerweile nicht mehr unüblich sind und daher im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen können. Allerdings darf die Freigrenze (im Streitjahr 1994: 110 Euro je Arbeitnehmer) nicht überschritten werden.
Urteil des BFH vom 16.11.2005
VI R 151/99
Pressemitteilung des BFH