Urteil
01.07.2008
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Zur Versteuerungspflicht der Aufwendungen für eine Jubiläumsfeier für leitenden Mitarbeiter
Veranstaltet ein Unternehmen anläßlich eines höheren runden Geburtstags eines Vorstandsmitglieds eine Geburtstagsfeier, zu der ca. hundert Personen aus Wirtschaft, Politik und öffentlichem Leben eingeladen sind, ist die Feier jedenfalls dann als Veranstaltung des Arbeitgebers anzusehen, wenn dieser auch die Gästeliste bestimmt. Folge: Die Aufwendungen für die Feier sind nicht als geldwerter Vorteil und damit nicht als zu versteuerndes Einkommen des Jubilars anzusehen.
Urteil des BFH vom 28.01.2003