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Rechtsschutzversicherung
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Aufklärung über Unfallschaden beim Gebrauchtwagenkauf

Aufklärung über Unfallschaden beim Gebrauchtwagenkauf

Streiten Käufer und Verkäufer eines Gebrauchtwagens darüber, ob der Verkäufer seiner Aufklärungspflicht hinsichtlich eines unstreitig vorliegenden Unfallschadens nachgekommen ist, trifft den Käufer die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß ihn sein Vertragspartner nicht über den Unfallschaden aufgeklärt hat.

OLG Rostock vom 03.02.1999; Az.: 6 U 219/97

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